Allgemeine Geschäftsbedingungen – Nikolaus Rohrer Personal Training
Stand: 1. März 2024
Vertragsabschluss
Diese AGB sind integrierter Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Nikolaus Fürst-Rohrer und dem/der Kunden/in. Sie gelten sinngemäß für Block-Varianten, Mitgliedschaften und Einzeleinheiten sowie jegliche von Fürst-Rohrer angebotenen Leistungen.
Jeder Block hat ab dem Kaufdatum folgende Gültigkeit: Der 5er-Block längstens sieben Wochen, der 10er-Block längstens 15 Wochen und der 20er-Block längstens 25 Wochen. Das Starter-Paket hat eine Gültigkeit von längstens vier Wochen. Die Berechtigung hieraus erlischt somit mit Ende der 4., 7., 15. beziehungsweise 25. Woche nach dem Tag des Erwerbs.
Lastschriften erfolgen monatlich.
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Vertragsabschluss nur mit Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten möglich.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine vorzeitige Beendigung durch den/die Kunden/in ist nur auf dem Kulanzweg möglich und wird von Fürst-Rohrer individuell entschieden.
Beiträge und Gebühren
Beiträge der Verträge sind im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs per Überweisung oder Einzugsermächtigung zu entrichten. Rücklastgebühren der Bank gehen zu Lasten des/der Kunden/in. Die Block-Varianten sind im Voraus zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug oder unzureichend gedecktem Konto werden 12 % Verzugszinsen berechnet. Für jede Mahnung werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 10,00 berechnet. Darüber hinaus können dem/der Kunden/in die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
Trainingseinheiten und Termine
Trainingstermine sind im Vorfeld zwischen dem/der Kunden/in und dem/der zugewiesenen Mitarbeiter/in von Fürst-Rohrer abzustimmen. Vereinbarte Termine können von Kunden- oder Mitarbeiterseite bis 48 Stunden vor Trainingsbeginn verschoben und zu einem neu vereinbarten Termin nachgeholt werden.
Im Falle einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin durch den/die Kunden/in entfällt die Trainingseinheit ersatzlos.
Sämtliche Einheiten der jeweiligen Block-Varianten müssen innerhalb des vereinbarten Gültigkeitszeitraums aufgebraucht werden, andernfalls entfallen sie ersatzlos.
Die Block-Varianten umfassen im Check-up 90 Minuten Analyse und eine Einheit sowie fünf Einheiten beim 5er-Block, zehn Einheiten beim 10er-Block beziehungsweise 20 Einheiten beim 20er-Block.
Bei einer Mitgliedschaft werden die wöchentlich in Anspruch genommenen Trainingseinheiten im Nachhinein per Lastschrifteinzug vom Bankkonto des/der Kunden/in abgebucht.
Bei den Block-Varianten steht es dem/der Kunden/in frei, Einheiten aus dem Vertrag mit Nikolaus Fürst-Rohrer an eine geeignete dritte Person zu übertragen. Hiervon ausgenommen ist die monatliche Mitgliedschaft.
Sonstiges
Der/Die Kunde/in verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter von Fürst-Rohrer Folge zu leisten sowie die Hygienevorschriften und die Hausordnung einzuhalten. Grobe und wiederholte Verstöße haben das Aussprechen eines Hausverbotes zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge.
Für Personenschäden eines/einer Kunden/in haftet Fürst-Rohrer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Für alle sonstigen Schäden, etwa Sachschäden an mitgebrachten Gegenständen, haftet Fürst-Rohrer lediglich dann, wenn der Schaden von Fürst-Rohrer oder von einer Person, für die Fürst-Rohrer einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
Fürst-Rohrer hat während der Betriebszeiten – Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Samstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr – geöffnet. Trainingseinheiten sind innerhalb der Betriebszeiten mit dem zugewiesenen Trainer zu vereinbaren und ausschließlich in den vorgesehenen Räumlichkeiten zu verrichten. Bei gegenseitigem Einverständnis zwischen dem/der Kunden/in und Mitarbeitern ist auch eine Trainingseinheit außerhalb der Betriebszeiten möglich.
Bei einzelnen betriebsnotwendigen Schließungen, etwa zur Reinigung oder zum Umbau einzelner Teile der Einrichtungen, hat der/die Kunde/in keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung des Vertrages, sofern das Ausmaß der Schließung zumutbar ist, insbesondere weil sie geringfügig – längstens eine Woche – und sachlich gerechtfertigt ist.
Fürst-Rohrer behält sich das Recht vor, das Angebot und die Betriebszeiten entsprechend den Erfahrungen im Betrieb, insbesondere den Kundenfrequenzen, zu ändern. Entsprechende Änderungen sind demzufolge geringfügig und sachlich gerechtfertigt. Der/Die Kunde/in hat im Fall einer solchen Änderung des Angebots oder der Betriebszeiten keinen Anspruch auf Rückvergütung der Beiträge.
Der/Die Kunde/in nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Hausordnung vorbehalten bleiben. Diese erfolgen ausschließlich aufgrund betrieblicher Erfahrungen und werden dementsprechend sachlich gerechtfertigt sein. Aus einer allfälligen Änderung der Hausordnung kann der/die Kunde/in daher keine Rechte ableiten.
Das Nichtnutzen der Trainingseinheiten berechtigt den/die Kunden/in nicht zur Reduktion oder Rückforderung der Beiträge. Dies gilt auch, wenn Trainingseinheiten aus persönlichen Gründen des/der Kunden/in nicht genützt werden.
Wird es Fürst-Rohrer aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat, beispielsweise aufgrund höherer Gewalt, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der/die Kunde/in keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des jeweiligen Nutzungsvertrages – Block-Varianten, Mitgliedschaften und Einzeleinheiten – unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Für mitgebrachte oder in Spinden versperrte Kleidung und sonstige Gegenstände – insbesondere Wertgegenstände und Bargeld – übernimmt Fürst-Rohrer keinerlei Haftung.
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Wien. Für Klagen gegen einen Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der Gerichtsstand als vereinbart, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Beschäftigungsort des Verbrauchers liegt.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Trainer oder Ihre Trainerin.